Noch vor der angekündigten Betriebsschließung zu Ende August könnte in dem Berliner Hostel eine Neuwahl eines dann kleineren Betriebsrates anstehen.
Von Jörg Meyer
Eine ärgerliche Niederlage. Der Betriebsrat des Wombat’s City Hostel unterlag am Mittwoch vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg. Der Arbeitgeber hatte die Betriebsratswahl vom Frühjahr 2018 angefochten. Die Gründe: Aus Sicht der Geschäftsführung hatte der Wahlvorstand, der die Wahl organisiert und durchführt, Berufsbezeichnungen von Kandidat*innen einer zur Wahl stehenden Liste unerlaubterweise geändert. Außerdem soll der Wahlvorstand im Wombat’s zu viele Beschäftigte bei der Wahl zu Grunde gelegt haben.
Letzteres ist für Arbeitgeber ein wichtiger Punkt, denn ab einer Betriebsgröße von 51 Beschäftigten gehören dem Betriebsrat fünf Personen an, bis 50 Beschäftigte sind es drei. Bei der Wahl 2018 wurden schließlich fünf Kandidat*innen gewählt.
Das LAG gab in dem Beschlussverfahren der Wombat’s-Geschäftsführung in beiden Punkten Recht. Das bestätigte ein Gerichtssprecher am Mittwoch. Der Wahlvorstand hätte die aus seiner Sicht fehlerhafte Liste zur Änderung an den Listeneigentümer zurückgeben müssen und sie nicht selbstständig ändern dürfen.
Auch bei der Betriebsgröße teilte das LAG die Argumentation des Arbeitgebers: Der Betrieb habe keine 51 Beschäftigten gehabt, sondern höchstens 50. Zwar habe ein Wahlvorstand die Möglichkeit „gewisse Prognosen“ über die Beschäftigungsentwicklung anzustellen, dich auch hier sei mit mehr als 50 Beschäftigten nicht zu rechnen gewesen – zumal das Hostel die Ausgliederung von neun Reinigungskräften in ein eigenes Unternehmen angekündigt hatte.
„Die erste Instanz, das Berliner Arbeitsgericht, hatte uns bei der Betriebsgröße noch Recht gegeben. Wir waren verwundert, dass das jetzt wieder auf die Agenda kam“, sagte Betriebsrat Raphael K. nach Ende des Verfahrens. Er kritisierte, dass die Änderung des Wahlverzeichnisses nun zu einer Neuwahl führen könnte. „Wir haben letztlich der Vollständigkeit halber in die Liste geschrieben, in welcher Position die Kandidatinnen und Kandidaten stehen, weil das fehlte.“ Da es sich um Abteilungsleiter – und damit um eine arbeitgeberfreundliche Liste – handelte, dürfte der Vorwurf der Geschäftsführung lauten, dass der Wahlvorstand die Liste mit der Berufsnennung diskreditieren wollte. „Das ist Quatsch“, sagt dazu Raphael K. „Wir sind ein so kleines Unternehmen, da wissen doch eh alle, wer auf der Liste stand.“
Der Betriebsrat will nun entscheiden, ob er binnen Monatsfrist vors Bundesarbeitsgericht zieht. Wenn der LAG-Beschluss vom Mittwoch rechtskräftig wird, muss unverzüglich eine Neuwahl des Betriebsrates – mit drei Mitgliedern – eingeleitet werden. Bis die Wahl über die Bühne gegangen ist, bleibt das 2018 gewählte fünfköpfige Gremium im Amt.
Der Kampf um den und mit dem Betriebsrat im Wombat’s läuft schon seit Jahren. Derzeit laufen Verhandlungen um einen Sozialplan, weil die Geschäftsführung angekündigt hatte, den Betrieb zu Ende August 2019 schließen zu wollen – um den Betriebsrat endgültig loszuwerden, lautet die Kritik.
Sollten Neuwahlen erfolgen müssen, würde ein neuer Betriebsrat also vielleicht nur noch einen Monat im Amt sein. Für den bestehenden Betriebsrat, der die Verhandlungen um Abfindungen für die vom Jobverlust bedrohten Beschäftigten führt, bedeutet diese Neuwahl in erster Linie noch mehr Arbeit, noch mehr Stress – und ein weiteres Kapitel in dieser beispielhaften Geschichte des Union Busting, die das Wombat’s City Hostel darstellt.
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