Beschäftigte des Wombat’s City Hostels kämpfen um Tarifvertrag – und ihren Betriebsrat
Von Jörg Meyer
Die Beschäftigten des Wombat’s City Hostel gehen wieder auf die Straße. Hintergrund ist die seit August 2017 andauernde Auseinandersetzung um einen Tarifvertrag für die über 50 Beschäftigten in der Backpackerbude in Mitte. Sie wollen ihn, doch der Arbeitgeber verweigert die Unterschrift. Dazu kommt, dass den Geschäftsführern der Wombat’s Hotelkette der Betriebsrat ein Dorn im Auge ist. Das Unternehmen hat Häuser in mehreren europäischen Städten, insgesamt rund 300 Beschäftigte.
Der Streit war kurz vor Weihnachten eskaliert. Nach einem zweiten Warnstreik hatte die Geschäftsführung zwei Rezeptionistinnen fristlos gekündigt, eine davon ist die Betriebsratsvorsitzende. Doch bevor es zum Arbeitsgerichtsverfahren kam, sah die Leitung ein, dass sie einen aussichtslosen Kampf focht, und lenkte ein.
Gewerkschaft und Geschäftsführung traten in Tarifverhandlungen und einigten sich. »Wir haben einen fertig ausgehandelten Anerkennungstarifvertrag«, sagt Sebastian Riesner von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Für die Wombat’s-Beschäftigten sollen künftig die tariflichen Regelungen des Berliner Hotel- und Gaststättengewerbes gelten. Doch eine Unterschrift fehlt. »Bei jedem seriösen Unternehmen läuft es so, dass wir den Tarifvertrag an die Leitung schicken und ihn unterzeichnet zurückbekommen.« Bereits ab dem 1. April sollte der Tarifvertrag gelten. Für die Belegschaft hätte das eine deutliche Steigerung der Einkommen bedeutet. Doch die Geschäftsführung will nur unterschreiben, wenn vorher der Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung zu Dienstplänen unterschreibt. »Ich habe ihnen erklärt, dass das Quatsch ist«, sagt Riesner. »Wir als Gewerkschaft machen Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen macht der Betriebsrat, das hat nichts miteinander zur tun.«
Um die Geschäftsführung doch noch zur Unterschrift zu bewegen, wollen die Beschäftigten an diesem Sonntag demonstrieren. »Wir müssen unsere Leute vors Tor bringen, wenn der Arbeitgeber so reagiert«, sagt der Gewerkschafter. Und: »Sicherlich kann es auch wieder zu Warnstreiks kommen. In Planung sind wir.«
Der andere Konfliktherd im Wombat’s ist der Streit um die am 22. Mai anstehende Betriebsratswahl. Doch ob sie wie geplant stattfindet, ist fraglich. Der Arbeitgeber hat einen Antrag auf Änderung des Wahlschreibens eingereicht. Der Grund: Das Wombat’s hat über 51 Beschäftigte und damit nach dem Gesetz Anspruch auf einen fünfköpfigen Betriebsrat. Der Arbeitgeber aber sagt: Es sind weniger als 51, außerdem solle die komplette Reinigung ausgegliedert werden. Darum darf es nur einen dreiköpfigen Betriebsrat geben, und das Wahlausschreiben sei falsch. Hilfsweise hat die Geschäftsführung den Abbruch des Wahlverfahrens beantragt.
Doch das dürfte im Arbeitsgericht Berlin-Brandenburg schnell vom Tisch sein. Dass ein Gericht den Stopp einer Betriebsratswahl anordnet, hat Seltenheitswert. So ein Eingriff ist nur bei besonders schweren Verstößen gegen das Wahlverfahren denkbar.
Daniel Weidmann, der Anwalt des Betriebsrates, geht gelassen in die Verhandlung in der nächsten Woche. »Berücksichtigt man die eingesetzten Leiharbeiter, die nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit das volle Wahlrecht haben, dann gibt es deutlich über 51 Beschäftigte«, sagt er gegenüber »nd«.
Für Betriebsrat Raphael K. ist klar, dass es seinen Arbeitgebern nur darum geht, den ihm unbequemen derzeitigen Betriebsrat los zu werden. »Auch deshalb wurde jetzt eine eigene Liste von arbeitgeberfreundlichen Abteilungsleitern zur Wahl aufgestellt. Und deshalb versuchen sie, die Beschäftigtenzahl zu drücken.« Die Geschäftsführung antwortete auf eine schriftliche Anfrage des »nd« bis Redaktionsschluss dieser Seite nicht.
Quelle: “neues deutschland”, 5. Mai 2018