Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände erneuern ihre Sozialpartnerschaft – warum eigentlich?
Es ist eine auf den ersten Blick innovative Forderung, die ver.di-Chef Frank Bsirske aufstellt. Er spricht sich für einen neuen Steuerfreibetrag für Gewerkschaftsmitglieder in tarifgebundenen Unternehmen aus. Konkret würde das einem Betrag von 1300 bis 1700 Euro im Jahr entsprechen. Die Forderung ist Konsens im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Bsirske erläuterte den Vorschlag im Rahmen eines besonderen Jubiläums. Dieser Tage begehen Gewerkschaften und Arbeitgeber 100 Jahre Sozialpartnerschaft, die mit dem Stinnes-Legien-Abkommen ihren Anfang nahm.
Der Name geht auf die federführenden Unterzeichner, den Ruhrpott-Industriellen Hugo Stinnes und den Vorsitzenden der Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands, Carl Legien, zurück, die das Abkommen am 15. November 1918 besiegelten.
Kernpunkte waren der Acht-Stunden-Tag, die Einrichtung von Arbeiterausschüssen (Vorläufer der Betriebsräte) und die Vereinbarung, dass die Arbeitsbedingungen in Kollektivvereinbarungen festgelegt werden. Das regelt heute das seit 1949 geltende Tarifvertragsgesetz. Vor allem sicherte es die Freiheit, sich gewerkschaftlich zusammenzuschließen und zu streiken. Diese Koalitionsfreiheit ist heute ein wichtiges Grundrecht.
100 Jahre später beim Festakt in Berlin: Lob und warme Worte. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier nennt die Sozialpartnerschaft in dieser Woche einen Stabilitätsanker, mit dem Deutschland gut durch die Wirtschaftskrise gekommen sei. DGB-Chef Reiner Hoffmann mahnt: »Unternehmerischer Erfolg ist undenkbar ohne Beschäftigte, die sich täglich für dieses Ziel einsetzen. Dafür verdienen sie fairen Lohn, gute Arbeitsbedingungen und Respekt.« Diese »sozialpolitische Erfolgsgeschichte« müsse fortgeschrieben und die Tarifbindung deutlich erhöht werden. Und Ingo Kramer, Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) postuliert: »Die Unabhängigkeit von staatlichem Einfluss und das verantwortungsvolle Zusammenwirken müssen ein starkes Fundament für den wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands bleiben.«
100 Jahre Erfolgsgeschichte also? Mitnichten, hiesige Arbeitsgerichte haben immer noch mit Kündigungen von Streikenden zu tun; die Tarifbindung sinkt seit Jahren; Unternehmen wie Ryanair, Amazon oder Zalando wehren sich mit Händen und Füßen gegen den Tarifvertrag. Das sieht in vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen nicht besser aus. Und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten meldete jüngst, dass die öffentliche Hand im vergangenen Jahr Niedriglöhne mit 4,2 Milliarden Euro aufstocken musste – letztlich eine staatliche Lohnsubventionierung.
Ingo Kramer warb in der »FAZ« vorige Woche für eine Neuausrichtung der Tarifpolitik. Es sollten verstärkt »modular aufgebaute Tarifverträge« vereinbart werden: Unternehmer sollten nehmen, was sie für ihren Betrieb als passend erachten; beispielsweise den Entgelttarifvertrag – ohne an den Manteltarifvertrag gebunden zu sein, der die Arbeitsbedingungen regelt. Das könne auch ein Weg gegen den Mitgliederschwund der Verbände sein. Der Flächentarifvertrag ist den Verbänden lange schon ein Dorn im Auge. Gewerkschaftschef Bsirske hält nichts davon: In vielen Unternehmen, die sich einzelne Bausteine aus Tarifverträgen herauspickten, seien Lohndumping und schlechtere Arbeitsbedingungen zu beobachten.
Nicht nur Unternehmerverbände, auch die Gewerkschaften verlieren seit Jahren Mitglieder. Damit wird es für sie schwerer, Tarifverträge durchzusetzen. Vor diesem Hintergrund ist die Forderung nach einem Steuerfreibetrag für Gewerkschaftsmitglieder zu sehen. Beschäftigte hätten einen Anreiz, sich zu organisieren, Unternehmen einen, Tarifverträge abzuschließen, um mit guten Arbeitsbedingungen um Fachkräfte zu werben.
Bei der BDA findet der Vorstoß dennoch wenig Gegenliebe: »Subventionen für Sozialpartnerschaft lehnen wir ab, die Sozialpartner müssen sich aus sich selbst heraus fort- und weiterentwickeln. Das ständige Rufen nach Staatshilfe wirkt weder selbstbewusst, noch ist es ein Beitrag, irgendeine Herausforderung zu bewältigen«, heißt es auf nd-Anfrage.
Die Diskussion, die sich in der Vergangenheit um derlei Vorschläge entspann, zeigt, wie dehnbar der Begriff der Sozialpartnerschaft ist. Die Unternehmerverbände wollen die Aufweichung des gesetzlichen Acht-Stunden-Tages. Seit Jahren wettern sie gegen den Flächentarifvertrag und rufen nach einer Novellierung des Tarifvertragsgesetzes. Die Gewerkschaften fordern ihrerseits Gesetze, wenn sie es aus eigener Kraft nicht schaffen; so geschehen beim Mindestlohn. Auch damals hatten Unternehmerverbände die Wichtigkeit von Tarifautonomie betont.
Anno 1918 sahen viele Beschäftigte die Sozialpartnerschaft als Erfolg. Sie waren nach Jahrzehnten harter Klassenkämpfe als Verhandlungspartner anerkannt – wohlgemerkt im Rahmen des bestehenden Systems. Die Unternehmer lenkten mit dem Stinnes-Legien-Abkommen ein, um die nach der Novemberrevolution drohende Enteignung und Vergesellschaftung abzuwenden. Die Kritik von links an der Sozialpartnerschaft war schon damals scharf. Die SPD habe einen »Burgfrieden mit dem Kapital« geschlossen, hieß es. An den Ausbeutungsverhältnissen im Industriekapitalismus änderte sich grundlegend nichts, sie wurden vielmehr zementiert. Und wenn es ihnen passt, kündigen Unternehmer die Partnerschaft einseitig auf.
Zuerst erschienen in “neues deutschland” am 18. Oktober 2018