Mit nur zwei Gegenstimmen verabschiedete der DGB-Bundeskongress die Frauenquote in seinen eigenen Reihen: Der Anteil an hauptamtlichen Wahlämtern muss dem Mitgliederanteil entsprechen.
Von Jörg Meyer
»Geht doch!« Das stand auf einem Schild zu lesen, das eine Vertreterin der DGB-Frauen auf dem DGB-Bundeskongress in die Luft hielt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat sich bei seinem 21. Bundeskongress die Frauenquote für hauptamtliche Wahlämter in die Satzung geschrieben – also für hauptberufliche Gewerkschaftsfunktionäre und -funktionärinnen. Den Antrag dazu nahmen die Delegierten mit nur zwei Gegenstimmen an. Die Bekanntgabe des Ergebnisses mündete in Jubel, Gewerkschafterinnen zündeten Konfettikanonen. Das »Geht doch!« spiegelt die Erleichterung und die Freude darüber wider, dass die Quote, die der DGB seit Jahren fordert, nun endlich auch in den eigenen Reihen angekommen ist.